1357
Das Bleichprivileg schafft einen Mittelpunkt.
Am 14. Dezember 1357 erlaubten die meißnischen Markgrafen die Einrichtung einer Landesbleiche an der Chemnitz. Die Ausfuhr von Flachs, Garn und ungebleichter Leinwand wurde zugleich beschränkt. So erhielt die Stadt früh eine besondere Stellung für Textilproduktion und -handel.13







